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Niger

Allgemeine Informationen

Seit unserer Gründung haben wir die Ehre als deutsche Vertretung des „CNUT – Conseil Nigérien des Utilisateurs des Transports Publics“ für Verladungen mit Endbestimmung Niger ein „BSC – Bordereau de Suivi de Cargaison“ auszustellen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Verzollung und Abfertigung der für Niger bestimmten Ladung nur gegen Vorlage eines Original-BSC erfolgt. Bei Nichtbeachtung sind nicht nur Verzögerungen sondern auch erhebliche Bußgelder zu erwarten.

Die Einzelheiten zur Beantragung sowie die aktuell geltenden Tarife finden Sie bitte unter den entsprechenden Menüpunkten. Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie gerne unser Bremer oder Hamburger Büro.

Beantragung des BSC

Benötigen Sie ein BSC, so senden wir Ihnen auf Anfrage zunächst eine Rechnung für die Aushändigung eines Blanko-BSC-Formulars zu. Nachdem diese Rechnung beglichen wurde (Bezahlung per Banküberweisung bei Versendung per Post oder Bezahlung per Scheck/bar bei Selbstabholung), erhalten Sie das Formular zur Ausfüllung, wobei wir auch gerne bereit sind das Formular gegen eine Gebühr von € 25 für Sie auszufüllen.

Sofern Sie das Formular selbst ausfüllen, senden Sie es bitte vervollständigt an uns zurück. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir eine Rechnung über die anfallenden Gebühren.

Nach Eingang Ihrer Bezahlung (hierbei existieren ebenfalls die o.g. Zahlungsmöglichkeiten) erhalten Sie von uns das validierte BSC.

Tarife

Der Verkaufspreis für ein Blanko-Formular BSC beträgt EUR 100,- + MwSt.

Gebühren:

FCL-Verschiffungen: EUR 50,-/20‘Container; EUR 100,-/40‘Container

LCL Container: EUR 100,- pro BL

Ro/Ro-Verschiffungen:

Konventionelle Ladung: EUR 5,- w/m

Mineralöl: EUR 2,-/t

BSC-Muster